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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Pool-Profis im RENOLIT Matching-Service 

1. Geltungsbereich 

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Teilnahme von Pool-Profis (im Folgenden: „Dienstleister“) am RENOLIT Matching-Service (im Folgenden: „Service“) von RENOLIT Iberica S.A (im Folgenden RENOLIT) . Mit der Anmeldung und Nutzung des Services erklärt sich der Dienstleister mit diesen AGB einverstanden. 

 

2. Beschreibung des Matching-Services 

2.1 Vermittlungsservice 
Der Service bietet Auftraggebern die Möglichkeit, Anfragen für Neubau- oder Sanierungsprojekte von Pools zu stellen. RENOLIT vermittelt diese Anfragen an registrierte Dienstleister, die für das jeweilige Projekt geeignet sind. 

2.2 Handverlesene Dienstleister 
Alle Dienstleister im RENOLIT Matching-Service werden handverlesen und müssen bestimmte Qualitätsstandards erfüllen. Dazu zählen unter anderem fachliche Qualifikationen, Zuverlässigkeit und Kundenzufriedenheit. 

2.3 Verpflichtung zur Reaktionszeit 
Dienstleister verpflichten sich, auf Anfragen von Auftraggebern innerhalb von 2-3 Werktagen zu reagieren, um ihre Bereitschaft oder Ablehnung mitzuteilen. Eine nicht rechtzeitige Rückmeldung kann zur Deaktivierung des Dienstleisters im Service führen. 

2.4 Aktions-Radius 

Wenn möglich, möchten wir den Aktionsradius auf 100 km begrenzen. Sollte jedoch eine Anfrage aus einer Region mit zu wenigen verfügbaren Poolprofis eingehen, erweitern wir den Radius entsprechend. Dabei erhalten bevorzugt diejenigen Anfragen, die bei der Anmeldung der Option „über 100 km“ zugestimmt haben. 

 

3. Anforderungen an Dienstleister 

3.1 Fachliche Anforderungen 
Dienstleister müssen über die erforderlichen Qualifikationen, Genehmigungen und Nachweise verfügen, um die von ihnen angebotenen Leistungen fachgerecht durchführen zu können. 

3.2 Verpflichtung zur Qualitätssicherung 
Alle Dienstleistungen müssen mit entsprechender Professionalität und Sorgfalt nach dem aktuellen Stand der Technik erbracht werden. RENOLIT behält sich das Recht vor, Dienstleister bei wiederholten Beschwerden, unzureichender Leistung, fehlender Qualifikation, drohender Insolvenz, usw. aus dem Service auszuschließen. 

3.3 Datenpflege 
Dienstleister sind verpflichtet, ihre Kontaktdaten stets aktuell zu halten und Änderungen unverzüglich zu melden. Falsche oder veraltete Angaben können zur Deaktivierung im System führen. 

 

4. Rechte und Pflichten von RENOLIT 

4.1 Vermittlungsrolle 
RENOLIT tritt ausschließlich als Vermittler auf. Für die vertraglichen Regelungen zwischen Dienstleister und Auftraggeber sind die Parteien selbst verantwortlich. 

4.2 Datenweitergabe 
RENOLIT übermittelt die Anfragen der Auftraggeber an maximal drei geeignete Dienstleister. Dabei werden nur die für die Projektbearbeitung notwendigen Daten weitergegeben.  

4.3 Deaktivierung von Dienstleistern 
RENOLIT behält sich das Recht vor, Dienstleister bei wiederholten Verstößen gegen diese AGB oder nachweislich unzureichender Leistung aus dem Service auszuschließen und nicht weiterzuvermitteln. 

 

5. Haftung 

5.1 Haftungsausschluss von RENOLIT 
RENOLIT haftet nicht für die Inhalte der Anfragen, die von Auftraggebern bereitgestellt und weitergeleitet werden. 

5.2 Alleinige Haftung der Dienstleister 
Die Dienstleister haften allein für die fachgerechte Durchführung der von ihnen erbrachten Leistungen gegenüber den Auftraggebern. Sie sind dafür verantwortlich, dass alle gesetzlichen und vertraglichen Anforderungen erfüllt werden. 

 

6. Bewertungen 

6.1 Bewertungsmöglichkeit 
Der RENOLIT-Matching-Service hat eine Bewertungssektion. Bei dieser können nach Abschluss eines Projekts Auftraggeber die erbrachte Leistung des Dienstleisters bewerten. 

6.2 Nutzung von Bewertungen 
Die Bewertungen helfen RENOLIT, den Service zu optimieren. Sie erfolgen per E-Mail und bleiben vertraulich. RENOLIT behält sich das Recht vor, die Zusammenarbeit mit dem Dienstleister bei wiederholt negativen Bewertungen zu beenden. 

 

7. Schlussbestimmungen 

7.1 Anwendbares Recht 
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. 

7.2 Gerichtsstand 
Sofern der Dienstleister Kaufmann ist, wird als Gerichtsstand der Sitz von RENOLIT vereinbart. 

7.3 Salvatorische Klausel 
Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. 

 

Mit der Teilnahme am RENOLIT Matching-Service erklärt sich der Dienstleister mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen einverstanden.