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Allgemeine Geschäftsbedingungen im RENOLIT Pool-Profi Vermittlungsservice

zwischen 

RENOLIT ALKORPLAN 
Carretera del Montegre, s/n, 08470 San Celoni - Spanien 
(nachfolgend "RENOLIT" genannt) 

und 

Poolbauer, identifiziert durch die im System hinterlegte E-Mail-Adresse 
(nachfolgend "Poolbauer" genannt) 

 

1. Geltungsbereich 

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Teilnahme von Pool-Profis (im Folgenden: „Dienstleister“) am RENOLIT Matching-Service (im Folgenden: „Service“) von RENOLIT Iberica S.A. Mit der Anmeldung und Nutzung des Services erklärt sich der Dienstleister mit diesen AGB einverstanden. 

 

2. Beschreibung des Matching-Services 

2.1 Vermittlungsservice 
Der Service bietet Auftraggebern die Möglichkeit, Anfragen für Neubau- oder Sanierungsprojekte von Pools zu stellen. RENOLIT vermittelt diese Anfragen an registrierte Dienstleister, die für das jeweilige Projekt geeignet sind. 

2.2 Handverlesene Dienstleister 
Alle Dienstleister im RENOLIT Matching-Service werden handverlesen und müssen bestimmte Qualitätsstandards erfüllen. Dazu zählen unter anderem fachliche Qualifikationen, Zuverlässigkeit und Kundenzufriedenheit. 

2.3 Verpflichtung zur Reaktionszeit 
Dienstleister verpflichten sich, auf Anfragen von Auftraggebern innerhalb von 2-3 Werktagen zu reagieren, um ihre Bereitschaft oder Ablehnung mitzuteilen. Eine nicht rechtzeitige Rückmeldung kann zur Deaktivierung des Dienstleisters im Service führen. 

2.4 Aktions-Radius 
Wenn möglich, möchten wir den Aktionsradius auf 100 km begrenzen. Sollte jedoch eine Anfrage aus einer Region mit zu wenigen verfügbaren Poolprofis eingehen, erweitern wir den Radius entsprechend. Dabei erhalten bevorzugt diejenigen Anfragen, die bei der Anmeldung der Option „über 100 km“ zugestimmt haben. 

 

3. Anforderungen an Dienstleister 

3.1 Fachliche Anforderungen 
Dienstleister müssen über die erforderlichen Qualifikationen, Genehmigungen und Nachweise verfügen, um die von ihnen angebotenen Leistungen fachgerecht durchführen zu können. 

3.2 Verpflichtung zur Qualitätssicherung 
Alle Dienstleistungen müssen mit entsprechender Professionalität und Sorgfalt nach dem aktuellen Stand der Technik erbracht werden. RENOLIT behält sich das Recht vor, Dienstleister bei wiederholten Beschwerden, unzureichender Leistung, fehlender Qualifikation, drohender Insolvenz usw. aus dem Service auszuschließen. 

3.3 Datenpflege 
Dienstleister sind verpflichtet, ihre Kontaktdaten stets aktuell zu halten und Änderungen unverzüglich zu melden. Falsche oder veraltete Angaben können zur Deaktivierung im System führen. 

 

4. Rechte und Pflichten von RENOLIT 

4.1 Vermittlungsrolle 
RENOLIT tritt ausschließlich als Vermittler auf. Für die vertraglichen Regelungen zwischen Dienstleister und Auftraggeber sind die Parteien selbst verantwortlich. 

4.2 Datenweitergabe 
RENOLIT übermittelt die Anfragen der Auftraggeber an maximal drei geeignete Dienstleister. Dabei werden nur die für die Projektbearbeitung notwendigen Daten weitergegeben. Die Poolbauer sind eigenständige Verantwortliche gemäß Art. 4 Nr. 7 DSGVO. 

4.3 Deaktivierung von Dienstleistern 
RENOLIT behält sich das Recht vor, Dienstleister bei wiederholten Verstößen gegen diese AGB oder nachweislich unzureichender Leistung aus dem Service auszuschließen und nicht weiterzuvermitteln. 

 

5. Geheimhaltungs- und Datenschutzvereinbarung  

5.1 Unabhängige Verantwortlichkeit 
Die Poolbauer verarbeiten die ihnen übermittelten Daten in eigener Verantwortung und für eigene Zwecke, insbesondere für die Angebotserstellung und mögliche Vertragsabschlüsse mit Endkunden. RENOLIT übt keine Weisung oder Kontrolle über die Datenverarbeitung der Poolbauer aus. 

5.2 Keine Weisungsgebundenheit 
RENOLIT übermittelt lediglich im Rahmen der Endkundenanfragen personenbezogene Daten an Poolbauer, greift aber nicht in die Datenverarbeitung der Poolbauer ein und gibt keine inhaltlichen oder technischen Vorgaben zur Nutzung der Daten. Poolbauer entscheiden eigenständig, ob sie mit den Endkunden Kontakt aufnehmen oder ob sie die Daten speichern oder löschen. 

5.3 Vertrauliche Behandlung 
Der Poolbauer verpflichtet sich, die ihm übermittelten Kundendaten vertraulich zu behandeln und diese nicht unbefugt an Dritte weiterzugeben. 

5.4 Zweckbindung 
Die erhaltenen Daten dürfen nur für die Kontaktaufnahme und Angebotserstellung im Rahmen des jeweiligen Pool-Projekts genutzt werden. Eine Nutzung für andere Zwecke (z. B. Werbung ohne Einwilligung des Kunden) ist untersagt. 

5.5 Löschung der Daten 
Der Poolbauer verpflichtet sich, personenbezogene Daten spätestens 6 Monate nach Erhalt zu löschen, sofern kein Vertragsverhältnis mit dem Endkunden zustande gekommen ist oder keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht besteht. 

5.6 Datensicherheit 
Der Poolbauer verpflichtet sich, geeignete technische und organisatorische Maßnahmen gemäß Art. 32 DSGVO zu treffen, um personenbezogene Daten vor unbefugtem Zugriff, Verlust oder Missbrauch zu schützen. 

 

6. Haftung 

6.1 Haftungsausschluss von RENOLIT 
RENOLIT haftet nicht für die Inhalte der Anfragen, die von Auftraggebern bereitgestellt und weitergeleitet werden. 

6.2 Alleinige Haftung der Dienstleister 
Die Dienstleister haften allein für die fachgerechte Durchführung der von ihnen erbrachten Leistungen gegenüber den Auftraggebern. Sie sind dafür verantwortlich, dass alle gesetzlichen und vertraglichen Anforderungen erfüllt werden. 

 

7. Schlussbestimmungen 

7.1 Anwendbares Recht 
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. 

7.2 Gerichtsstand 
Für Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung ist das in Worms zuständige Gericht maßgeblich. 

7.3 Salvatorische Klausel 
Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. 

7.4 Zustimmung 
Durch das Setzen eines Häkchens in der entsprechenden Checkbox bestätigt der Poolbauer rechtsverbindlich seine Zustimmung zu diesen AGB und der Geheimhaltungsvereinbarung.